WEG-Verwaltung
Die vollständige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach WEG-Recht: Eigentümerversammlung einberufen und leiten, Beschlusssammlung führen, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen, Rücklage verwalten und Beschlüsse tatsächlich umsetzen.
- Jahresabrechnung garantiert bis 30.06.
- Versammlung wird vom Inhaber selbst geleitet
- Ab 2 Einheiten — auch sehr kleine WEGs
- Feste Preisstaffel, öffentlich einsehbar