Verwaltungswechsel

Wann ist ein Verwaltungswechsel sinnvoll?

Diese Warnsignale deuten darauf hin, dass ein Wechsel der Hausverwaltung überlegt werden sollte.

  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • Vor Ort in der Region
  • Inhaber persönlich als Ansprechpartner
  • Hausverwaltung ab 2 Einheiten
  • 98 % Kundenzufriedenheit
  • 24 Std. RückmeldungPersönliche Antwort innerhalb eines Tages — auch am Wochenende.
  • Persönlicher Ansprechpartner – der InhaberKein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter.
  • Vor Ort in der RegionHaiger, Dillenburg, Herborn, Siegen, Wetzlar, Gießen und Umgebung.
  • Hausverwaltung ab 2 EinheitenAuch kleine WEGs und kleine Mehrfamilienhäuser.
Warnsignale

Woran Sie erkennen, dass ein Wechsel ansteht

Einzeln ist jeder Punkt verschmerzbar. Treffen mehrere zu, kostet Sie das Zögern Geld.

Das Problem

Mangelnde Erreichbarkeit: Der Verwalter antwortet nicht auf E-Mails oder Anrufe

Unsere Lösung

Wir melden uns immer innerhalb von 24 Stunden — und Termine gibt es auch nachmittags oder abends, wenn Sie Zeit haben.

Das Problem

Fehlende Transparenz: Abrechnungen sind unklar, Belege werden nicht vorgelegt

Unsere Lösung

Belegeinsicht jederzeit, auf Wunsch digital — und die Jahresabrechnung garantiert bis spätestens 30.06.

Das Problem

Verschleppte Instandhaltung: Reparaturen werden monatelang nicht beauftragt

Unsere Lösung

Wir setzen Beschlüsse um: Angebote einholen, beauftragen, Ausführung kontrollieren, berichten.

Das Problem

Wechselnde Ansprechpartner, die Ihr Objekt nicht kennen

Unsere Lösung

Der Inhaber ist immer Ihr Ansprechpartner: Berhan Coban betreut Ihr Objekt persönlich — vom ersten Gespräch bis zur Jahresabrechnung.

Tipp: Dokumentieren Sie Vorfälle schriftlich (Datum, Anliegen, Reaktion). Das erleichtert die Argumentation gegenüber den Miteigentümern und beschleunigt den Beschluss.

Schritt für Schritt

Der Verwalterwechsel in fünf Schritten

Klicken Sie einen Schritt an, um die Details zu sehen — inklusive der Fristen und Paragraphen, auf die es ankommt.

1 Beschluss vorbereiten Der Verwaltungsbeirat oder mehr als ein Viertel der Eigentümer kann die Einberufung verlangen.
Seit der WEG-Reform braucht die Abberufung keinen wichtigen Grund mehr — eine einfache Mehrheit genügt (§ 26 Abs. 3 WEG). Verlangt werden kann die Einberufung vom Verwaltungsbeirat oder von Eigentümern, die mehr als ein Viertel der Eigentümer stellen (§ 24 Abs. 2 WEG). Formulieren Sie das Verlangen schriftlich und nennen Sie den Zweck.
2 Neue Verwaltung suchen Holen Sie Angebote von mindestens drei professionellen Verwaltungen ein.
Die Versammlung muss zwischen konkreten Alternativen entscheiden können. Lassen Sie sich jeweils den vollständigen Leistungsumfang, die Grundgebühr je Einheit, sämtliche Zusatzpositionen und den Vertragsentwurf geben. Ein Beschluss über eine Verwaltung, deren Vertragskonditionen niemand kannte, ist angreifbar.
3 Eigentümerversammlung einberufen Der Wechsel muss durch Mehrheitsbeschluss legitimiert werden.
Die Einberufungsfrist beträgt grundsätzlich drei Wochen (§ 24 Abs. 4 WEG). Beide Punkte — Abberufung und Neubestellung — müssen in der Tagesordnung so konkret benannt sein, dass jeder Eigentümer erkennt, worüber abgestimmt wird. Ein Punkt „Verschiedenes" reicht dafür nicht.
4 Beschlussfassung Mit einfacher Mehrheit werden Abberufung und Neubestellung beschlossen.
Fassen Sie zwei getrennte Beschlüsse: einen für Abberufung und Vertragskündigung, einen für Bestellung und Vertragsgenehmigung. Wird beides zusammengelegt, fällt bei einem Fehler alles. Die Erstbestellung eines Verwalters ist auf maximal drei Jahre begrenzt (§ 26 Abs. 2 WEG).
5 Übergabe organisieren Der bisherige Verwalter muss alle Unterlagen und Gelder herausgeben.
Hier entstehen die meisten Reibungen. Nehmen Sie die Aufforderung zur Übergabe mit Frist direkt in den Abberufungsbeschluss auf. Die neue Verwaltung übernimmt anschließend die Kommunikation, fordert die Unterlagen an, prüft auf Vollständigkeit und dokumentiert, was fehlt — am häufigsten fehlt die Beschlusssammlung.
Vorlagen

Musterbeschlüsse für die Eigentümerversammlung

Für einen ordnungsgemäßen Verwalterwechsel brauchen Sie zwei getrennte Beschlüsse: die Abberufung des bisherigen und die Neubestellung des neuen Verwalters. Beide finden Sie hier zum Kopieren.

Musterbeschluss 1

Abberufung des bisherigen Verwalters

Dieser Beschluss beendet das Verwalteramt und den Verwaltervertrag mit der bisherigen Verwaltung. Er enthält zusätzlich die Aufforderung zur Herausgabe aller Unterlagen und Gelder — genau der Punkt, an dem es in der Praxis am häufigsten hakt.

  • Abberufung nach § 26 Abs. 3 WEG
  • Kündigung des Verwaltervertrags
  • Übergabe-Aufforderung mit Frist
  • Übertragung der Rücklage
Beschlusstext anzeigenAusblenden
BESCHLUSS

Eigentümerversammlung der WEG [Objektname / Adresse]
Datum: [Datum der Versammlung]

TOP [Nr.]: Abberufung des bisherigen Verwalters

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt:

1. Der bisherige Verwalter, [Name der bisherigen Verwaltung], wird mit
   Wirkung zum [Datum] gemäß § 26 Abs. 3 WEG abberufen.

2. Der mit dem bisherigen Verwalter geschlossene Verwaltervertrag wird
   zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Die Kündigung wird durch den
   Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats erklärt; hilfsweise durch den neu
   bestellten Verwalter.

3. Der bisherige Verwalter wird aufgefordert, bis spätestens [Datum]
   sämtliche die Gemeinschaft betreffenden Unterlagen vollständig an die
   neu bestellte Verwaltung herauszugeben. Dazu gehören insbesondere:
   Teilungserklärung nebst Nachträgen, Beschlusssammlung, Protokolle der
   Eigentümerversammlungen, Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen der
   letzten fünf Jahre, sämtliche Verträge der Gemeinschaft, Unterlagen
   zur Erhaltungsrücklage, Versicherungsunterlagen sowie alle
   Objektunterlagen und Gewährleistungsnachweise.

4. Der bisherige Verwalter wird aufgefordert, die verwalteten Gelder der
   Gemeinschaft einschließlich der Erhaltungsrücklage unverzüglich auf
   die von der neuen Verwaltung benannten Konten der Gemeinschaft zu
   übertragen und eine Schlussabrechnung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: ____   Nein-Stimmen: ____   Enthaltungen: ____

Der Beschluss wurde mit der erforderlichen Mehrheit gefasst / nicht gefasst.

_______________________________
Unterschrift Versammlungsleitung

_______________________________
Unterschrift Protokollführung

Musterbeschluss 2

Neubestellung des neuen Verwalters

Dieser Beschluss bestellt die neue Verwaltung und genehmigt den Verwaltervertrag. Er regelt Bestellzeitraum und Vergütung und ermächtigt den Beirat zur Unterzeichnung.

  • Bestellung für maximal 3 Jahre (Erstbestellung)
  • Genehmigung des Verwaltervertrags
  • Ermächtigung des Verwaltungsbeirats
  • Vollmacht zur Kontoführung
Beschlusstext anzeigenAusblenden
BESCHLUSS

Eigentümerversammlung der WEG [Objektname / Adresse]
Datum: [Datum der Versammlung]

TOP [Nr.]: Bestellung einer neuen Verwaltung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt:

1. Zur neuen Verwalterin der Gemeinschaft wird ab dem [Datum] für die
   Dauer von [max. 3 Jahren bei Erstbestellung, sonst max. 5 Jahren]
   bestellt:

   Coban Immobilien
   Inhaber: Berhan Coban
   Hopfenweg 4, 35708 Haiger

2. Der der Einladung beigefügte Verwaltervertrag vom [Datum] wird in der
   vorliegenden Fassung genehmigt. Die Vergütung beträgt [Betrag] € netto
   je Einheit und Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats — hilfsweise ein von der
   Versammlung benannter Eigentümer — wird ermächtigt und bevollmächtigt,
   den Verwaltervertrag im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen.

4. Die neue Verwaltung wird ermächtigt, sämtliche Unterlagen und Gelder
   der Gemeinschaft vom bisherigen Verwalter anzufordern, entgegen-
   zunehmen und die Vollständigkeit zu prüfen. Sie wird ferner
   bevollmächtigt, die Konten der Gemeinschaft zu eröffnen, umzuschreiben
   und zu führen.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: ____   Nein-Stimmen: ____   Enthaltungen: ____

Der Beschluss wurde mit der erforderlichen Mehrheit gefasst / nicht gefasst.

_______________________________
Unterschrift Versammlungsleitung

_______________________________
Unterschrift Protokollführung

Diese Vorlagen sind eine praxiserprobte Hilfestellung und keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Versammlung, ob Ihre Teilungserklärung abweichende Regelungen enthält — etwa zu Stimmrechten oder zur Vertretung. Im Zweifel lassen Sie den Beschlusstext anwaltlich prüfen; ein fehlerhafter Beschluss kann innerhalb eines Monats angefochten werden (§ 45 WEG).

Kostenlose Vorlage

Musterbrief: Information an alle Eigentümer.

Als Verwaltungsbeirat müssen Sie die Miteigentümer über den geplanten Wechsel informieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage als Ausgangspunkt.

  • Professionelle, sachliche Formulierung
  • Alle wichtigen Punkte enthalten
  • Individuell anpassbar

Musterbrief Verwaltungswechsel

Text zum Kopieren oder Herunterladen

DokumenttypInformationsschreiben
ZielgruppeAlle Eigentümer
Enthaltene PunkteAnlass + Vorgehen
Vorlage anzeigen
Musterbrief: Information an alle Eigentümer zum geplanten Verwaltungswechsel (Vorlage — bitte vor Versand individuell anpassen und ggf. rechtlich prüfen lassen) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informiert Sie der Verwaltungsbeirat darüber, dass beabsichtigt ist, den Wechsel der Hausverwaltung auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen. Hintergrund: [Kurze, sachliche Begründung einfügen] Vorgeschlagenes weiteres Vorgehen: 1. Aufnahme des Tagesordnungspunkts "Abberufung des Verwalters und Neubestellung" 2. Einholung von Vergleichsangeboten durch den Verwaltungsbeirat 3. Vorstellung der Angebote und Beschlussfassung in der Versammlung Bei Fragen wenden Sie sich gerne vorab an den Verwaltungsbeirat. Mit freundlichen Grüßen Der Verwaltungsbeirat
Als Textdatei herunterladen
Berhan Coban, Inhaber von Coban Immobilien in Haiger
persönlich erreichbar
Ihr Ansprechpartner

„Bei Coban Immobilien sprechen Sie nicht mit einer anonymen Verwaltung. Als Inhaber bin ich persönlich für meine Kunden erreichbar.“

Ich kenne jedes Objekt, das wir betreuen, selbst — von der Begehung bis zur Eigentümerversammlung. Wenn Sie anrufen, sprechen Sie mit mir.

Berhan CobanInhaber · Coban Immobilien, Haiger
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Hausverwaltung ab 2 Einheiten
  • Büro in Haiger, Termine vor Ort
★★★★★5,0bei über 80 Bewertungen auf Google
Bewertungen

Was Eigentümer über uns sagen

Wörtlich aus unserem Google-Profil — nicht ausgesucht, nicht umformuliert.

5,0★★★★★über 80 Bewertungen auf GoogleVerifiziertAlle Bewertungen lesen ↗
★★★★★
„Die Hausverwaltung die wir nur empfehlen können. Abends Meldung gegeben, Handwerker kam gleich am nächsten Tag! Auch ist Hr. Coban sich nie zu schade, in das Objekt zu kommen. […] Endlich ein Hausverwalter der auch regelmäßig vor Ort ist.“
PPeter8 Rezensionen · April 2026 · Google
★★★★★
„Ich bin mit der Hausverwaltung Coban Immobilien rundum zufrieden. Die Betreuung ist professionell, zuverlässig und immer lösungsorientiert. Anliegen werden schnell bearbeitet und man fühlt sich als Kunde wirklich ernst genommen. Der Inhaber Berhan Coban ist dabei stets respektvoll, jederzeit erreichbar und kommuniziert …“
MMarius Glasauer7 Rezensionen · März 2026 · Google
★★★★★
„Endlich mal eine Hausverwaltung, wo man nicht ewig hinterhertelefonieren muss! Ein riesen Dankeschön an Herrn Coban, der sich wirklich kümmert. Man merkt einfach, dass er Ahnung hat. Egal ob es um mein Eigentum geht oder allgemeine Orga-Sachen, man fühlt sich ernst genommen. Daumen hoch für die super Arbeit!! Lege ich jedem ans …“
MMarcel UlioLocal Guide · 46 Rezensionen · August 2026 · Google
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